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Vorträge und Reden

Rede zur Jahrestagung KINDERNETZWERK e. V.

Es gilt das gesprochen Wort
Frei zu geben am 27. Juni 2009

Univ. Prof. Dr. med. Dr. h. c. Hubertus von Voss
Vorsitzender von KINDERNETZWERK e.V.
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27. Juni 2009

Einführung in das Thema

Meine sehr verehrten Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Zöller,
liebe Mitglieder von Kindernetzwerk e. V.,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Geschäftsstelle,
liebe Jugendliche, sehr verehrte Damen und Herren unserer Arbeitskreise,
verehrte Damen und Herren der Presse
.....

Das Thema dieser Jahrestagung „Lobbyarbeit für Kinder und junge Menschen mit besonderen Bedürfnissen“ als zentrales Thema für Kinder- und Jugendlichen – Politik weist auf Chancen für unsere Kinder und Jugendlichen hin und soll auf Defizite in unserem Gemeinwesen hinweisen, worunter die Jüngsten in unserer Gesellschaft und ihre Eltern, wie auch Familien, vielfach leiden. Genau um dieses Kindeswohl soll es erneut an diesem Tag und zukünftig weiter verstärkt bei der Arbeit von Kindernetzwerk e. V. gehen, wenn wir aufmerksam machen wollen, dass es Kinder mit besonderen Bedürfnissen und damit auch Familien in unserer Gesellschaft gibt.
Das „Kindeswohl“ – im Prinzip geht es um dieses Paradigma bei der Themenfestlegung unserer Tagung, von dem man damit vielfach leichthin spricht – es tauchte jüngst bei der Debatte um das beabsichtigte Verbot der medialen Kinderpornographie auf, ist aber bis heute nicht definiert. Ein einziges Mal wird das Kindeswohl in deutschen Gesetzen mit der Formulierung „Kindeswohlprinzip“ im §1697 im Zusammenhang mit der sozialen Fürsorge im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) genannt.
Mühsam haben die Politik und deutsche Öffentlichkeit darum gerungen, den Surfern im Internet auf ihrer Suche nach Kinderpornographie den Zugang zu erschweren. Den Triebtätern und Händlern bei der Vermittlung von noch mehr Trieberfüllung für Pornographiesüchtige will man das Handwerk legen. Dass diese Bestrebungen mit der Sicherung des Kindeswohles zu tun haben, ist unstrittig. Aber sollte diese Diskussion nicht auch etwas mit Elternpflichten zu tun haben, diese so brisante Fragestellung und Forderung konnte ich in den Journalen und Medien nicht identifizieren.
Welche Eltern sind es, die ihre Kinder zu pornographischen Lustreisen, zum Teil sogar höchst kriminell, für Erwachsene im Internet freigeben. Warum wendet sich die deutsche und internationale Gemeinschaft nicht an die Eltern, dies ist eine mich umtreibende Frage und dies ist auch eine Frage, die wir zukünftig bei Kindernetzwerk e. V. der Öffentlichkeit stellen müssen. Was geht in Eltern vor, wenn sie die Intimität eines Kindes oder von Jugendlichen beiderlei Geschlecht freigeben und daran auch noch verdienen. Kinder erfahren hierdurch schwerste Traumen. Sie werden indirekt und direkt sicherlich schon im Vorfeld der Produktion dieser Szenerien massiv missbraucht. Diejenigen, die sich dieser medialen Welt zuwenden, werde erkennen, dass auch sie sich selbst traumatisiert haben, zumindest ihre Persönlichkeit.
Wir sprechen von Kinderarbeit, hier müssen wir davon sprechen, dass Kinder schutzlos gewinnbringend von ruchlosen Eltern freigegeben werden, diese Eltern von der Zahl her kaum noch erfasst werden können, sich den Strafverfolgungsbehörden geschickt entziehen können, denn sie selbst verhüllen im weitesten Sinn ihr Gesicht und damit verhindern sie ihre Identifizierung. Hier muss Öffentlichkeitsarbeit zur Prävention breit angelegt beginnen. 
Wenn wir also von Lobbyarbeit für Kinder und Jugendliche sprechen, dann müssen wir beide Augen offenhalten, das eine Auge z. B. für den Schutz vor Gelüsten der durch Erwachsene gefährdeten Kinder und Jugendlichen und das andere Auge für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen aufgrund chronischer Krankheiten, seltener Krankheiten, Behinderungen und auch Mehrfachbehinderungen. Dazu zählt auch die große Zahl sozial und psychisch gefährdeter Kinder und Jugendlicher und solcher, die allein durch die Tatsache der Migration benachteiligt sind, oder sein könnten.
Ein drittes Auge fehlt uns. Es wäre das Auge, das Kinder und Jugendliche mit ihren Familien erblicken kann, die aus verschiedensten Gründen keinen Zugang zu den in Deutschland vielfach bislang so vortrefflich erarbeiteten Konzepten zu gezielter Hilfe bei besonderen Bedürfnissen erlangen können. Wir blicken auf bald zwei Jahrzehnte einer Netz- und Vernetzungsarbeit bei Kindernetzwerk e. V. zurück. Diese wurde geleistet von Eltern und Familien, authentisch von betroffenen Jugendlichen, von Fachleuten, unseren Mitarbeitern in unserer Geschäftsstelle, unserem Vorstand und Mitgliedern unserer Vereinigung, von unseren Sponsoren und schließlich Freunden in der Politik und in den Medien. Wir danken dafür zutiefst.
Das Kindeswohl als zentrales Thema, so wollte ich es formulieren, sieht die UN-Kinderrechtskonvention sehr klar. Dieses Gesetzeswerk orientiert sich an den Interessen des Kindes und damit an der Forderung zur Sicherung und Wahrung der „best interests of the child“. Zielgruppe, an die diese Forderungen gerichtet sind, sind wir alle in unserer Gesellschaft und damit alle, die für Kinder und Jugendliche, auch Adoleszente Verantwortung tragen, das Kindeswohl zum Leitprinzip der Legislative und Exekutive, aber auch im Individualleben aller Menschen in einem Gemeinwesen machen zu müssen. Hier sollen und müssen wir schleunigst einen Abwägungsmaßstab entwickeln, wie und mit welchen Mitteln balanciert dieses Wohl des Kindes umfassend gewahrt werden könnte. Wir sind in vielem noch weit entfernt von einer Sicherung des Kindeswohles in unserer Gesellschaft.
Obwohl wir es alle wissen, Eltern mit Kindern mit besonderen Bedürfnissen können uns, uns beklemmend berichten, was es bedeutet, den Dschungel der Sozialgesetzgebung zu erhellen, gar am Ende eines langen Tunnels, Licht für ihre betroffenen Kinder und damit individuelle Hilfe entdecken zu dürfen. Unser gesellschaftliches Leben erstickt vielfach förmlich an zwar gut gemeinten Sozialgesetzen, nur wer keine Kraft mehr hat, Gesetze und deren Inhalt nicht versteht, es nicht berichtet bekommt, welche Hilfen möglich sind, nicht vertreten wird bei der Durchsetzung von Gesetzesansprüchen, kann nur noch verzweifeln, ja in persönliche Not geraten, bis hin zur Existenzgefährdung. „Gut gemeint, ist das Gegenteil von Kunst“ – diese Erkenntnis von Kurt Tucholsky gilt meines Erachtens weithin für unsere Sozialgesetzgebung, sowie Vorschriften in unserem Gesundheitswesen und beschreibt damit die Not vieler Familien – rund 2 Millionen oder mehr - in Deutschland. Wir brauchen keinen Dschungel, wir brauchen Gesetzestransparenz.
Wie kann es anders sein, als dass sich Menschen auf den Weg machen, Lethargie überwinden wollen, dafür sorgen, dass Kooperationen und Vernetzung zum Wohl von Menschen mit besonderen Bedürfnissen entwickelt werden können. Deshalb haben wir erstmals einen hoch dotierten Preis „Beste Kooperationen“ für 2009 an den „Bundesverband Herzkranke Kinder e. V.“ vergeben und uns entschlossen zwei Belobigungen für solche erfolgreiche Arbeit zwei Gruppierungen – „Kreis für Eltern von Kindern mit Speiseröhrenmissbildungen – KEKS e. V.“ sowie „Tageselternverein Felsberg und Schwalm - Eder e.V.“ auszusprechen und auch hier finanziell einen Beitrag bereit zu stellen.
Unsere Tagung wird uns zeigen, dass wir bei und trotz so vielem Engagement Einzelner und von Gruppen nicht mehr nur den wievielten Führer als Buch durch den Dschungel der Sozial- und Gesundheitsgesetzgebung benötigen. Nein, meine sehr verehrten Damen, ich fordere für Kindernetzwerk e. V.

die Zusammenführung der in unserem Land vorhandenen Sozialgesetzbücher zum Wohl von Kindern und von Menschen mit besonderen Bedürfnissen,

dass Sozialgesetzbücher – wie die des Sozialgesetzbuches IX – nicht nur Willenserklärungen zukünftig darstellen dürfen, als vielmehr zu Leistungsgesetzen werden müssen und

die uneingeschränkte Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention.

 

Mit diesen Forderungen sollen Hürden für schnelle Hilfe beseitigt werden und Familien mit besonderen Bedürfnissen flächendeckend durch nachhaltige Hilfen erreicht werden können.
Wir sind glücklich darüber, dass aus der Bundespolitik Herr Zöller, stellv. Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU – Fraktion, unter uns weilt, uns zuhören will, Vorschläge uns unterbreiten wird und wir sind zutiefst dankbar dafür, dass Herr Dr. Landzettel Frau Bundesministerin Zypries, unsere Justizministerin in Deutschland für unsere Jahrestagung gewinnen konnte. Heute haben wir Kindern und Jugendlichen mit ihren Familien ein Gehör verschaffen können. Wir werden nicht ruhen, die Bundespolitiker zu befragen, wie sie in der nächsten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages wirkungsvoller als bisher das Kindeswohl zu schützen gedenken. Kindernetzwerkarbeit ist Kindeswohl – Lobbyarbeit, so war es und wird es bleiben. Und da sind wir dankbar, dass auch Frau Rupprecht als Bundestagsabgeordnete und Mitglied der Kinderkommission unter uns weilt, seit Jahren unsere Arbeit nachhaltig unterstützt und weiß wovon Sie spricht, wenn sie mehr Rechte für die Kinderkommission politisch einfordert und dies zu Recht.
Ich danke Ihnen allen für Ihr Kommen, Ihre Mitarbeit aktuell und seit Jahren und Ihr Zuhören.

Univ. Prof. Dr. med. Dr. h. c. Hubertus von Voß
Vorsitzender von Kindernetzwerk e. V.
Lochhamer Straße 29
82152 Martinsried
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Tel: 089 – 8995578-0
Email: hubertus.vonvoss@medizinische-genetik.de

 

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